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Rechte und Hausordnung

Panoramabild des Rehabilitationszentrums

Wir sind ein motiviertes sowie fachlich kompetentes Team und unterstützen und fördern unsere Patientinnen und Patienten in ihrer Rehabilitation bestmöglich.

Anregungen aber auch Kritik sind willkommen. Verwenden Sie dazu unser Rückmeldungsblatt. Dieses liegt in vielen Bereichen unseres Hauses auf.

Wir bitten unsere Patienten, sich an unsere Hausordnung zu halten. Grobe Verstöße können eine vorzeitige Entlassung bewirken.

Erwartungen an uns

Wir informieren unsere Patienten laufend über alle diagnostischen Maßnahmen sowie über die vorgesehene individuelle Behandlung. Die Krankenakte ist immer aktuell und kann jederzeit eingesehen werden. Besonders vor medizinischen Eingriffen klären wir unsere Patienten über Komplikationen und Risiken auf.

Regelmäßige Besprechungen zwischen den an der Rehabilitation beteiligten Bereichen ermöglichen eine optimale und individuelle Zielplanung. 

Vor der Entlassung klären wir mit unseren Patienten Unterstützungsbedarf, versorgen sie mit umfassenden Informationen und ziehen auch, wenn notwendig, ihre Angehörigen in die Beratungen mit ein. 

Unsere Patienten haben das Recht, Untersuchungen oder auch eine Behandlung abzulehnen und können jederzeit ihre Entlassung aus dem Rehabilitationszentrum verlangen. Bei Handlungen gegen die Empfehlung des behandelnden Arztes und bei Verlassen des Rehabilitationszentrums muss der Patient mit Unterschrift bestätigen, dass er selbst dafür die Verantwortung übernimmt. 

Die Daten unserer Patienten werden vertraulich behandelt.

Unsere Erwartungen an unsere Patientinnen und Patienten

Anordnungen
Wird eine die Unfallheilbehandlung betreffende Anordnung ohne triftigen Grund nicht befolgt und dadurch die Erwerbsfähigkeit ungünstig beeinflusst, kann der zuständige Versicherungsträger eine sonst gebührende Versehrtenrente versagen (§197 ASVG). Eine solche Nichtbefolgung liegt auch dann vor, wenn ein Patient wegen eines groben Verstoßes gegen die Hausordnung entlassen werden muss.

Arzneien, Diät
Die eigenmächtige Anwendung von Heil- oder Arzneimitteln ist im  Interesse unserer Patientinnen und Patienten nicht gestattet. Wir ersuchen, uns von begründeten Arznei- oder Diätbedürfnissen in Kenntnis zu setzen, um die notwendigen Maßnahmen zu treffen.

Rauchverbot
Unser Haus ist eine öffentliche Einrichtung. Daher weisen wir darauf hin, dass das Rauchen nur an den dafür ausgewiesenen Plätzen erlaubt ist.

Drogen und Alkohol
Der Missbrauch von Alkohol oder Suchtgiften kann eine Wechselwirkung mit den medizinisch notwendigen Medikamenten hervorrufen und die Genesung beeinträchtigen. Er stellt einen Grund zur vorzeitigen Entlassung dar.

Filmen, Fotografieren und Tonaufnahmen
Das Fotografieren, Filmen sowie das Anfertigen von Tonaufnahmen ist Patienten und deren Angehörigen nur zu ausschließlich privaten und persönlichen Zwecken erlaubt, andere Personen wie z.B. Personal oder andere Patienten, dürfen nur nach ausdrücklicher Zustimmung gefilmt oder fotografiert werden.

Ohne Zustimmung des Anstaltsträgers ist das Fotografieren und Filmen von Krankenhausräumlichkeiten verboten.

Mobiltelefon
Um empfindliche elektronische Geräte in ihrer Funktionsweise nicht zu beeinflussen, bitten wir unsere Patienten, ihr Handy während der Therapiezeiten und während der Untersuchungen in ihrem Zimmer zu lassen.

Unterhaltungsmedien
Mitgebrachte Unterhaltungsmedien (z. B. Konsolen, Tablets etc.) können verwendet, wenn der zweite Patient auf dem Zimmer und die Stationsleitung zustimmen.

Tiere
Auf Grund der Hygienevorschriften in Krankenhäusern können wir Haustiere von Patienten oder Besuchern im Rehabilitationszentrum nicht erlauben.

  • Assistenzhunde, Begleithunde und Therapiehunde 
    Die Mitnahme ist aus hygienischen Gründen ...
    • auf den Bettenstationen
    • in allen Funktionsbereichen (z. B. OP-Bereich, Labor, Konsiliar, Röntgen, Snoezelen)
    • im gesamten Therapiebereich (ausgenommen der im Rahmen der tiergestützten Ergotherapie eingesetzte Therapiehund)
    • im gesamten Küchenbereich inkl. Speisesaal
    • in der gesamten Schwimmhalle
    • im gesamten Untergeschoß mit Ausnahme des direkten Zugangs von der Tiefgarage zum Erdgeschoß

... nicht zulässig. 


Visiten und Therapien
Wir bitten unsere Patienten, zu den Zeiten der Visite in ihrem Zimmer anwesend zu sein, um ihren Rehabilitationsverlauf zu verfolgen oder auf aktuelle Probleme oder Beschwerden schnell reagieren zu können. Die Teilnahme an den Therapien ist verpflichtend ausgenommen nach ärztlicher Genehmigung sowie bei der Visite.

Die Chefvisite beginnt jeweils um 8:30 Uhr an folgenden Tagen:

  • auf Station 1 am Mittwoch
  • auf Station 2 am Dienstag
  • auf Station 3 am Donnerstag
  • auf Station 4. am Freitag
  • auf Station 5 am Mittwoch


Stationsvisite
Die genauen Zeiten sind der Informationsmappe auf dem Zimmer zu entnehmen.

Gehschul- und Prothesenvisite
Die Visite findet Montag ab 10:00 Uhr in der Gehschule (Erdgeschoß) statt. Dazu sind Gehbehelfe, orthopädische Schuhe oder Ähnliches mitzunehmen.

Tiroler Patientenvertretung

Die unabhängigen Patientenvertreter sind mit der individuellen Vertretung der Interessen unserer Patientinnen und Patienten durch das Land Tirol betraut.

Zu ihren Aufgaben zählen unter anderem

  • das Informieren über Rechte und Pflichten der Patienten
  • die Errichtung von verbindlichen Patientenverfügungen
  • das Entgegennehmen von Beschwerden und deren Klärung


Kontakt:
Tiroler Patientenvertretung
Meraner Straße 5
6020 Innsbruck
ÖSTERREICH
Tel.: + 43 512 508-7700 oder -7702
E-Mail: patientenvertretung@tirol.gv.at
Internet: Tiroler Patientenvertretung

Patienten haben jederzeit die Möglichkeit, ihre Belange vertraulich bei der Tiroler Patientenvertretung anzubringen, oder sich über ihre Rechte und Pflichten im Zuge eines Aufenthaltes zu erkundigen.